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So setzen Sie das Beschwerdeverfahren im Lieferkettengesetz mit dem BKMS® System um
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Somit müssen jetzt Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden verschiedene Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferkette erfüllen.
Erfahren Sie, wie Sie das BKMS® System bei der Umsetzung unterstützt.
Für wen gilt das Gesetz?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt es für Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ebenso für ausländische Firmen mit Hauptsitz in Deutschland. Ab 2024 werden auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden vom Gesetz betroffen sein.
Das Einrichten eines Beschwerdeverfahrens stellt dabei eine der zentralen Anforderungen des LkSG dar. Es soll Betroffenen die Möglichkeit geben, Menschenrechtsverletzungen oder umweltbezogene Verstöße, die auf das Handeln eines Zulieferers zurückzuführen sind, an das belieferte Unternehmen zu melden.
Welche Anforderungen müssen für das Beschwerdeverfahren umgesetzt werden?
Es soll ein Meldesystem eingerichtet werden, welches folgende Anforderungen erfüllt:
Öffentlich zugänglich für Beschwerden entlang der gesamten Lieferkette
Gewährleistung des Schutzes der Identität des Hinweisgebenden
Sprachliche Barrierefreiheit, verfügbar in allen notwendigen Sprachen und leicht formuliert
Verschwiegenheit und Unabhängigkeit der für das Beschwerdeverfahren zuständigen Person
Gewährleistung des Schutzes vor Repressalien
Möglichkeit zur Eingangsmeldung & Erörterung des Sachverhalts mit Hinweisgebenden
Das LkSG verlangt eine lückenlose Dokumentation zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten unter Wahrung der DSGVO und Geschäftsgeheimnisse:
Öffentlich zugängliche Berichte unter Wahrung persönlicher Daten & Geschäftsgeheimnisse
Jährlicher Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, insbesondere der Meldungen und Folgemaßnahmen
Sieben Jahre Aufbewahrung der Dokumentation
Jährliche Wirksamkeitsüberprüfung des Beschwerdeverfahrens
Die Sorgfaltspflichten verlangen die Information und Schulung von Mitarbeitenden und Zulieferern:
Verfügbarkeit der Verfahrensordnung in Schriftform
Bereitstellen von Informationen
über Existenz & Erreichbarkeit des Meldekanals
Bekanntmachen der Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren
So erfüllen Sie mit dem BKMS® System die Anforderungen des Beschwerdeverfahrens
Sie implementieren einen sicheren Meldekanal entlang Ihrer Lieferkette
Das BKMS® System bietet einen öffentlich zugänglichen sowie zertifiziert barrierefreien Meldeprozess mit der Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben. Es wird in einem Tier3+ Hochsicherheitsrechenzentrum betrieben und ist in über 60 Sprachen verfügbar. Darüber hinaus ermöglicht das BKMS® System eine Dialogfunktion mit dem Hinweisgebenden inklusive Erinnerung für Rückmeldefristen.
Sie bearbeiten eingehende Meldungen anonym und revisionssicher
Im BKMS® System ist eine Meldungsbearbeitung zur fortlaufenden Speicherung und Dokumentation der Hinweise integriert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sensitive Daten aus Meldungen zu entfernen und diese zu anonymisieren. Ihnen stehen außerdem ein Reporting und Echtzeit-Auswertungen zur Verfügung.
Sie kommunizieren problemlos Ihre Maßnahmen an Mitarbeitende und Zulieferer
Sie können im BKMS® System auf die Verfahrensordnung auf Ihrer Webseite verweisen oder diese direkt im System anführen. Außerdem profitieren Sie von unserem EQS Service, wodurch sie Kommunikationsmaterialien erhalten sowie an Kommunikationsworkshops teilnehmen können.
Sie entscheiden, wie Sie Ihren Meldekanal aufsetzen möchten
Egal, ob Sie bereits das BKMS® System im Unternehmen nutzen oder noch implementieren möchten: Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit Compliance- und LkSG-relevanten Themen im Meldekanal umgehen können:
- Option 1: Sie nutzen für die Meldungsabgabe und -bearbeitung zwei komplett voneinander getrennte Meldesysteme.
- Option 2: Sie nutzen für die Meldungsabgabe zwei voneinander getrennte Systeme, haben aber eine zentrale Meldungsbearbeitung.
- Option 3: Sie nutzen nur einen Meldekanal mit einer zentralen Meldungsbearbeitung.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens im LkSG. Holen Sie sich jetzt Ihre Demo und überzeugen Sie sich selbst vom BKMS® System!