Das Hinweisgeberschutzgesetz problemlos mit dem BKMS® System erfüllen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 12. Mai vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind nun dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Das BKMS® System hilft Ihnen dabei, die hohen Anforderungen des Gesetzes an einen Meldekanal problemlos umzusetzen.