Das Hinweis­geber­schutz­gesetz pro­­blem­los mit dem BKMS® System erfüllen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 12. Mai vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbei­tenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind nun dazu verpflichtet, ein Hinweisge­ber­system einzurichten.

Das BKMS® System hilft Ihnen dabei, die hohen Anforderungen des Gesetzes an einen Meldekanal problemlos umzusetzen.

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So hilft Ihnen das BKMS® System bei der Umsetzung der Anforderungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert konkrete Maßnahmen und setzt dabei bestimmte Anforderungen an einen Meldekanal:

Die Anforderungen sind u. a.:

Das BKMS® System bietet:

Es muss ein interner Meldekanal eingerichtet werden.

Dies können z. B. ein elektronisches Hinweisgebersystem, Mitarbeitende aus der Compliance-Abteilung oder eine Ombudsperson sein.

Ein digitales Hinweisgebersystem, das zu einem hohen Grad individuell anpassbar ist und sich damit insbesondere für Konzernstrukturen oder Behörden eignet.

Der Schutz der Identität des Meldenden muss gewährleistet sein.

Dies dient als eine wesentliche Vorsorgemaßnahme gegen Repressalien.

Einen vollständigen technischen und zertifizierten Anonymitätsschutz des Hinweisgebenden. Auch ein Dialog mit dem Fallbearbeitenden ist anonym möglich.

Sichere Datenaufbewahrung

Der Meldekanal muss sicher und geschützt sein.

Den zertifiziert höchsten Verschlüsselungsstandard sowie Hosting und Serverstandort in Deutschland. Das BKMS® System erlaubt dabei technisch keinen Zugriff auf sensible Meldungsdaten durch den Anbieter oder Dritte.

Datenschutz

Alle persönlichen Daten müssen gemäß DSGVO verarbeitet werden.

Eine vollständige und zertifizierte Konformität mit der DSGVO. Datenschutz dient als Maxime bei der Entwicklung des BKMS® Systems.

Informationspflicht über Meldeprozessmöglichkeiten

Mitarbeiter müssen Informationen über den Meldeprozess erhalten. Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein. Dies gilt ebenso für Stakeholder, Zulieferer, Geschäftspartner und Dienstleister.

Eine Best Practice-Richtlinienvorlage und Kommunikationsmaterial, um Sie bei der Umsetzung Informationspflicht zu unterstützen.

Offenlegung des Meldewegs an Aufsichtsbehörden

Unternehmen müssen über alternative Meldewege, beispielsweise die Möglichkeit zum Kontakt zur zuständigen Behörde, informieren.

Alle relevanten Informationen zu Aufsichtsbehörden im Meldekanal, um Hinweisgebende über alle Möglichkeiten in Kenntnis zu setzen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Holen Sie sich jetzt Ihre Demo und überzeugen Sie sich selbst vom BKMS® System!